Doppelte Zulassung – einzigartiger Vorteil
Dr. Peter K.-D. Barandt gehört zu den wenigen Anwälten weltweit, die sowohl als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland als auch als Attorney and Counselor at Law im Staat New York (USA) zugelassen sind. Diese Doppelzulassung ermöglicht es ihm, Mandanten in grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten auf beiden Seiten vollständig zu vertreten.
Qualifikationen
- LL.M. (SMU – Southern Methodist University, Dallas, Texas)
- Rechtsanwalt (Frankfurt am Main)
- Attorney at Law (New York State Bar)
- Fachanwalt für Steuerrecht (Bar-Certified Specialist in Tax Law)
- Diplom-Kaufmann
- Master of Business Administration (M.B.A.)
- Vereidigter Buchprüfer (Certified Public Accountant, C.P.A.)
- Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.)
- Über 30 Jahre Spezialisierung im deutsch-amerikanischen Erbrecht
Spezialisierung
Dr. Barandt hat sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich auf das deutsch-amerikanische Erbrecht, Nachlassrecht und Trustrecht spezialisiert. Er berät und vertritt Mandanten in allen Phasen grenzüberschreitender Erbschaftsangelegenheiten – von der ersten Orientierung über die Nachlassplanung bis zur endgültigen Abwicklung.
Steuerrechtliche Expertise im deutsch-amerikanischen Erbfall
Grenzüberschreitende Erbschaften sind nicht nur eine zivilrechtliche, sondern vor allem eine steuerrechtliche Herausforderung. Wer als deutscher Erbe US-Vermögen erhält – oder als US-Bürger in Deutschland vererbt –, sieht sich häufig mit zwei Steuersystemen zugleich konfrontiert: der deutschen Erbschaftsteuer und der US-amerikanischen Estate Tax. Genau hier liegt eine der zentralen Stärken der Kanzlei. Als Fachanwalt für Steuerrecht und zugleich Certified Public Accountant (C.P.A.) verbindet Dr. Barandt die rechtliche und die steuerliche Perspektive beider Länder in einer Person.
Ohne sorgfältige Planung droht in solchen Fällen eine doppelte Besteuerung desselben Nachlasses. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer mildert dies zwar ab, seine Anwendung ist in der Praxis jedoch komplex und setzt die genaue Kenntnis beider Steuerordnungen voraus. Dr. Barandt prüft, welches Land in welchem Umfang besteuern darf, welche Anrechnungs- und Freibeträge greifen und wie sich die Steuerlast durch eine vorausschauende Gestaltung – etwa über Trust-Strukturen – rechtssicher minimieren lässt.
Die Doppelqualifikation bedeutet für Sie konkret: Die deutsche Erbschaftsteuererklärung und die US-amerikanische Estate-Tax-Erklärung werden aufeinander abgestimmt aus einer Hand erstellt. Es entstehen keine Reibungsverluste zwischen getrennten Beratern auf zwei Kontinenten, keine Übersetzungsfehler und keine versäumten Fristen. Sie haben einen Ansprechpartner, der beide Rechts- und Steuersysteme nicht nur kennt, sondern in beiden zugelassen und geprüft ist.
Kanzlei
Die Kanzlei befindet sich in Frankfurt am Main, dem Finanzzentrum Deutschlands und einem der wichtigsten internationalen Rechtszentren Europas. Von hier aus ist Dr. Barandt sowohl für deutsche als auch für international agierende Mandanten optimal erreichbar.
Sprachen
- Deutsch (Muttersprache)
- Englisch (verhandlungssicher)
Häufige Fragen zum Anwalt
Was bedeutet die doppelte Zulassung in Deutschland und New York?
Dr. Barandt ist zugleich Rechtsanwalt in Deutschland und Attorney at Law im Staat New York. Dadurch kann er Mandanten in grenzüberschreitenden Erbfällen auf beiden Seiten vertreten, ohne dass ein zweiter Anwalt im jeweils anderen Land eingeschaltet werden muss.
Brauche ich zusätzlich einen US-Anwalt?
In der Regel nicht. Weil Dr. Barandt zur New York State Bar zugelassen ist, übernimmt er die Vertretung vor US-Gerichten und Behörden direkt. Das spart die Kosten und Reibungsverluste einer separaten US-Kanzlei.
Welchen Vorteil bietet die steuerrechtliche Doppelqualifikation?
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Certified Public Accountant (C.P.A.) deckt Dr. Barandt die rechtliche und die steuerliche Seite eines Erbfalls in einer Person ab. Gerade bei der US Estate Tax und der deutschen Erbschaftsteuer werden beide Erklärungen so aufeinander abgestimmt erstellt.